1. ALLGEMEINES:
Für alle Geschäfte gelten die nachstehenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (die „Bedingungen“) soweit nicht in Einzelfällen andere schriftliche Vereinbarungen getroffen wurden. Dies auch dann, wenn der Auftraggeber einseitig, auf welche Art und Weise immer, die Ungültigkeit dieser Bedingungen erklärt hat. Mit Aufrechterhaltung seiner Bestellung akzeptiert der Auftraggeber trotz anderslautender Erklärungen diese Bedingungen. Eine schriftliche Übereinkunft zur Änderung einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen berührt die übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen nicht.

2. ANGEBOT UND AUFTRÄGE:
Eine Bestellung gilt dann als endgültig angenommen und unwiderruflich, wenn dem Auftraggeber die schriftliche Auftragsbestätigung samt deren Beilagen zugeht und der Auftraggeber nicht binnen fünf Tagen ab Ausstellungsdatum seine Einsprüche schriftlich mitteilt. Bei Terminaufträgen muss dieser Einspruch unverzüglich gemeldet werden. Unsere Angebote erfolgen stets freibleibend.

3. PREISE UND ZAHLUNG:
Sämtliche Preise sind Nettopreise in EURO exklusive Umsatzsteuer. Die Preise verstehen sich freibleibend und ab dem Werk in Wöllersdorf exklusive Verpackung, Transport und Steuern bzw. sonstiger Abgaben, welche zusätzlich verrechnet werden. Preisänderungen behalten wir uns ohne vorherige Ankündigung vor. Zur Verrechnung kommen die am Tag der Lieferung jeweils gültigen Preise. Unsere Rechnungen sind sofort und ohne Abzug fällig, sofern nicht andere Zahlungskonditionen schriftlich vereinbart wurden. Bei Zahlungsverzug gelten 14 % p.a. Verzugszinsen als vereinbart, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Bei Zahlungsverzug ist der Auftraggeber zudem verpflichtet, alle angelaufenen Spesen zu vergüten. Darüber hinaus gehen alle aus einem Zahlungsverzug entstehenden Kosten und Auslagen zu Lasten des Auftraggebers. Bei Nichteinhaltung zweier Raten bei Teilzahlungen können wir Terminsverlust geltend machen und übergebene Akzepte fällig stellen. Die Gegenverrechnung mit offenen Forderungen gegen uns und die Einbehaltung von Zahlungen aufgrund behaupteter, aber von uns nicht anerkannter, Forderungen ist ausgeschlossen.

4. LIEFERUNG:
Sämtliche Angaben von Lieferzeiten und Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindlich. Unsere Zusage von Lieferterminen erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen. Ein zugesagter Liefertermin gilt als eingehalten, wenn innerhalb der vereinbarten Frist unsere Lieferbereitschaft dem Auftraggeber angezeigt wird. Bei Vorliegen höherer Gewalt wird der zugesagte Liefertermin entsprechend der Dauer verschoben. Schadenersatzansprüche oder sonstige Ansprüche gegen uns stehen dem Auftraggeber nicht zu, wenn unser Lieferverzug auf ein Säumnis unserer Zulieferer zurückzuführen ist. Wenn wir zugesagte Liefertermine überschreiten, hat der Auftraggeber das Recht vom Vertrag zurückzutreten, wenn wir nicht innerhalb einer vom Auftraggeber schriftlich mitgeteilten und für den jeweiligen Geschäftsfall angemessenen Nachfrist die Lieferung vollziehen. Teillieferungen sind zulässig und gelten als selbständiges Geschäft, sie werden dementsprechend fakturiert. Sollten die bestellten Waren nicht innerhalb einer vereinbarten Zeitspanne abgeholt werden, verrechnen wir ab Ultimo Lagergebühren.

5. MASSABWEICHUNGEN, MEHR- ODER MINDERLIEFERUNGEN:
Für Menge und Gewicht sind ausschließlich die von unserem Lieferwerk ermittelten Werte maßgebend. Abweichungen in Gewicht, Metrage, Stückzahl usw. bis zu +/- 10% der gesamten Bestellmenge sowie der Teillieferungen sind zulässig. Der Gesamtpreis ändert sich in einem solchen Fall entsprechend.

6. GEFAHRENÜBERGANG :
Alle Waren gelten „ab Werk“ verkauft. Die Lieferung gilt als erfüllt, wenn die Ware dem Spediteur bzw. Abholer übergeben worden ist. Sämtliche Lieferungen erfolgen auf Gefahr des Auftraggebers.

7. RÜCKSENDUNG:
Rücksendungen und Umtausch gelieferter Waren, insbesondere von Sonderanfertigungen und Zuschnitten, sind nur mit unserer schriftlichen Zustimmung möglich. Die dadurch entstehenden Kosten trägt der Auftraggeber.

8. GEWÄHRLEISTUNG / HAFTUNG:
Der Auftraggeber hat die gelieferte Ware umgehend auf Mängel und Qualität zu prüfen.  Offensichtliche Mängel muss der Auftraggeber innerhalb von 3 Tagen schriftlich detailliert rügen. Unterlässt der Auftraggeber eine derartige Mängelrüge, treten die Rechtsfolgen gemäß § 377 Abs. 2 UGB ein. Hinsichtlich allfällig später hervorkommender Mängel gilt die Bestimmung des § 377 Abs. 3 UGB, wobei hier ebenfalls eine Frist von 3 Tagen als vereinbart gilt. Für gelieferte Ware übernehmen wir insofern Gewähr, als alle Teile, die nachweislich infolge schlechten Materials, mangelhafter Ausführung oder fehlerhafter Konstruktion schadhaft oder unbrauchbar werden, nach unserer Wahl binnen angemessener Frist entweder auf unsere Kosten durch Beseitigung der Mängel in einen brauchbaren Zustand gebracht oder ausgetauscht werden. Es gilt eine Gewährleistungsfrist von 12 Monaten als vereinbart. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit Übergabe der Ware zu laufen und muss bei sonstiger Verjährung binnen dieser Frist gerichtlich geltend gemacht werden. Darüber hinaus hat stets der Auftraggeber den Beweis dafür zu erbringen, dass die Mangelhaftigkeit der erbrachten Leistung bereits im Zeitpunkt der Übergabe vorlag. Die Rückgriffsmöglichkeit auf uns gemäß § 933b ABGB ist ausgeschlossen.Eine Haftung von uns bzw. eine allfällige Schadenersatzpflicht, aus welchem Titel auch immer, tritt nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz ein; deren Vorliegen ist stets vom Auftraggeber nachzuweisen. Schadenersatzansprüche verjähren in 12 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger; jedenfalls jedoch in 3 Jahren nach unserer Leistungserbringung. Der Ersatz eines entgangenen Gewinns, von Folgeschäden, mittelbaren Schäden oder Drittschäden ist ausgeschlossen.

9. STORNO:
Werden Aufträge annulliert, so behalten wir uns das Recht vor, dem Auftraggeber die bis zur Annullierung entstandenen auftragsbezogenen Kosten in Rechnung zu stellen. Es gilt als vereinbart, dass jedenfalls Kosten in der Höhe von 25% der stornierten Auftragssumme entstehen und ohne weitere Nachweise geltend gemacht werden können.

10. EIGENTUMSVORBEHALT:
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung (einschließlich Zinsen und allfälliger Rechtsverfolgungskosten) unser Eigentum. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von uns gelieferte Ware, ob roh oder bearbeitet, bis zur völligen Tilgung aller seiner Verpflichtungen aus dem gegenständlichen Auftrag als unser Eigentum sorgfältig zu behandeln. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Vorbehaltsware zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Bei Zahlungsverzug, drohender Zahlungseinstellung, im Falle der Zwangsvollstreckung oder bei Eintritt einer wesentlichen Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Auftraggebers sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zu demontieren und/oder sonst zurückzunehmen, ohne dass dies einem Rücktritt vom Vertrag gleichzusetzen ist. Der Auftraggeber ist zur Herausgabe verpflichtet. Bei Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware durch Dritte oder insbesondere bei einer Weiterveräußerung, ist der Auftraggeber verpflichtet, auf unser Eigentum hinzuweisen, es geltend zu machen und uns unverzüglich schriftlich zu verständigen. Alle uns durch solche Zugriffe Dritter entstehenden Kosten und Schäden hat der Auftraggeber zu verantworten.

11. VERPACKUNG:
Die vom Auftraggeber gewünschte oder von uns für notwendig erachtete Verpackung wird zum Selbstkostenpreis verrechnet. Verpackung wird nur nach besonderer Vereinbarung zurückgenommen. Die Vergütung beträgt jedenfalls nicht mehr als 50% des ursprünglichen Wertes.

12. VERBRAUCHERSCHUTZ:
Die vorliegenden Bedingungen gelten uneingeschränkt für Unternehmer. Für den Fall des Vorliegens eines Verbrauchergeschäftes im Sinne des KSchG gelten die gegenständlichen Bedingungen nur nach Maßgabe der Zulässigkeit nach den einschlägigen Verbraucherschutzgesetzen.

13. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSTAND:
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisnormen des internationalen Privatrechts als vereinbart, und zwar auch dann, wenn die Lieferung ins Ausland erfolgt. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen. Als Gerichtsstand wird das jeweils sachlich und örtlich zuständige Gericht in Wiener Neustadt vereinbart.

14. GÜLTIGKEIT DIESER BEDINGUNGEN:
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen nicht berührt. In einem solchen Fall ist die ungültige oder unwirksame Bestimmung durch eine Neuregelung zu ersetzen, die dem gewollten Zweck entspricht und von Beginn der Unwirksamkeit an gilt.